Das Erbrecht ist bereits an sich oftmals recht komplex. Erbrechtliche Konstellationen werden nicht einfacher, wenn ein Erbfall mit mehr als einer Rechtsordnung in Berührung kommt oder kommen wird. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Staatsbürger aus Deutschland, Österreich, aus einem anderen EU-Staat oder anderen Land der Welt verstirbt und Eigentümer einer Immobilie in Italien ist (z. B. Ferienwohnung).
Grundeigentum in Italien
Vor allem, wenn Grundeigentum in Italien in einen Nachlass fällt, ist es sinnvoll und wichtig anwaltliche Unterstützung vor Ort in Anspruch zu nehmen, um die Rechtslage und steuerliche Fragen in Italien ohne Sprachbarrieren zuverlässig klären lassen zu können. Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachwissen im italienischen und internationalen Erbrecht – auch im Kontakt mit Behörden und Gerichten in Italien, z. B. bei der Anmeldung der Erbschaft oder bei Eigentumsumschreibung. Über unser verlässliches Netzwerk in Deutschland und Österreich sind wir zudem sehr gut in der Lage, auch komplexe grenzüberschreitende erbrechtliche Konstellationen umfassend zu betreuen.
(Grenzüberschreitende) Nachlassgestaltung
Neben der Betreuung und Abwicklung von Erbfällen sind wir verlässlicher Ansprechpartner für Privatpersonen und Unternehmer, wenn es darum geht, einen grenzüberschreitenden Nachlass zu Lebzeiten (steuerlich) sinnvoll zu gestalten, z. B. mithilfe eines Testaments oder lebzeitiger Schenkungen. Im Bereich Nachlassgestaltung beraten wir speziell Unternehmer, die grenzüberschreitend in Italien an einem Unternehmen beteiligt sind oder eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung ihres Unternehmens betreiben. Treffen hier gesellschaftsrechtliche auf erbrechtliche und/oder familienrechtliche Fragestellungen, sind wir aufgrund unserer internationalen wirtschaftsrechtlichen Expertise und Erfahrung bestens in der Lage, auch grenzüberschreitende Nachfolgeregelungen verlässlich und praxisnah zu gestalten.