Ob im unternehmerischen oder privaten Kontext: Wer in Italien eine private oder eine Gewerbe-Immobilie kaufen oder bauen will, sollte vor Ort verlässlich anwaltlich beraten und betreut werden. Einerseits unterscheidet sich das private und öffentliche italienische Baurecht (Raumordnung etc.) vom Baurecht anderer Länder. Andererseits minimiert anwaltliche Betreuung in der Landessprache sprachbedingte Reibungsverluste.
Immobilie in Italien
Viele Menschen teilen den Traum von einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung in Italien, zur Eigennutzung, als Zweitwohnsitz oder als Investition. Allerdings ist ein Immobilien(ver)kauf für private Käufer bzw. Verkäufer aus dem Ausland in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung. Das gilt für internationale Unternehmen beim Kauf oder Verkauf eines Grundstückes, eines Gebäudes (Bürogebäude, Produktions- oder Lagerhallen etc.) oder landwirtschaftlicher Flächen in ähnlicher Weise. Deswegen prüfen und verhandeln wir im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften sowohl für Privatpersonen wie für Unternehmen notwendige Verträge auf Deutsch, Englisch und Italienisch. Und natürlich unterstützen wir bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse vor Ort, der Prüfung von Eintragungen im Grundbuch, bei der Kommunikation mit italienischen Behörden und greifen auf die verlässliche Unterstützung eines kooperierenden Notars vor Ort in Italien zurück.
Unterstützung im Bauprojekt
Nicht zuletzt unterstützen wir private und unternehmerische Mandanten, wenn ein Bauprojekt in Italien erst realisiert werden soll, z. B. im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines konkreten Bau- und Nutzungsvorhabens, und sind Ansprechpartner, wenn es um die Prüfung bzw. Gestaltung von Verträgen mit Architekten, Bauunternehmern oder Bauträgern nach italienischem Recht geht. Dabei versteht es sich von selbst, dass wir unsere Mandanten in der Planungs-, Genehmigungs- und Bauphase auch in der Kommunikation mit lokalen Bau- und Sicherheitsbehörden begleiten.