Schutz von geistigem Eigentum
Dabei bedeutet „Schutz“ im IP-Bereich initialen Schutz von schutzfähigen Ideen und ggfs. Erfindungen, aber auch die Verteidigung von IP-Werten gegen unzulässige Eingriffe – im Urheberrecht, aber auch im Markenrecht oder Patentrecht. Deswegen unterstützen wir v.a. Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum und Italien im Immaterialgüterrecht. So unterstützen wir Mandanten bei der Anmeldung von Marken, Patenten und Mustern (Design, Geschmacksmuster) und der Registrierung von Urheberrechten und vertreten Mandanten sowohl vor Ämtern und Behörden in Italien als auch vor europäischen und internationalen Marken- und Patentämtern und Behörden. Neben dem aktiven Schutz gewerblicher Schutzrechte unterstützen wir Mandanten außerdem mit der Prüfung und Ausarbeitung von Urheberrechts-, Marken-, Muster- Patentlizenzverträgen und anderen Abtretungsverträgen. Und geht es um die Verletzung von IP-Rechten und daraus resultierende Ansprüche, versteht es sich, dass wir Mandanten effektiv in allen Bereichen des Immaterialgüterrechts und gewerblichen Rechtsschutzes in Italien und europaweit vor Gericht vertreten.
Wettbewerbsrecht
Neben dem geistigen Eigentum wird im internationalen Wirtschaftsumfeld der Schutz des Wettbewerbs zu einem immer wichtigeren Aspekt der wirtschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen – auch der Beratung und Vertretung von ausländischen Unternehmen im Wettbewerbs- und Kartellrecht in Italien. Dazu gehören neben der eingehenden Beratung im Zusammenhang mit wettbewerbsrelevanten Tatbeständen die Vertretung vor nationalen bzw. europäischen Wettbewerbsbehörden, die Vertretung vor nationalen wie europäischen Gerichten und nicht zuletzt die strafrechtliche Verteidigung bei Ermittlungs- und Strafverfahren im wirtschaftsstrafrechtlichen Kontext.
Presse- und Äußerungsrecht
Unser Beratungsangebot runden Beratung und Betreuung im Presse- und Äußerungsrecht ab. In diesem Bereich unterstützen wir Unternehmen einerseits beispielsweise im Zusammenhang mit reputationsschädigender Berichterstattung, die nicht in den Schutzbereich des Markenrechts bzw. Wettbewerbsrechts fällt (sog. Unternehmenspersönlichkeitsrecht). Andererseits stehen wir aber auch Unternehmern und Privatpersonen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen, außergerichtlich und vor Gericht zur Seite, wenn es beispielsweise um Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Rahmen von Bildberichterstattung geht.