Bereits im Mai vergangenen Jahres hat die dritte Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein richtungsweisendes Urteil zur Auslegung des Art. 5(1)(b) der Brüssel I Verordnung 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen erlassen. Simon Laimer und Christoph Perathoner haben in ihrem Artikel „Jurisdiction Based on Place of Performance in the Case of a Multimodal Transport” das oben zitierte Urteil analysiert.
Problematik multimodaler Transport in der gerichtlichen Auseinandersetzung
Hintergrund der von Laimer / Perathoner besprochenen Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen der Zurich Insurance plc (Versicherungsunternehmen, Sitz: Irland) und der Metso Minerals Oy (Gesellschaft finnischen Rechts) einerseits und der Abnormal Load Services (International) Ltd (Vereinigtes Königreich) auf der anderen Seite.
In der gerichtlichen Auseinandersetzung ging es um die Zahlung von Schadenersatz für eine Lieferung, die bei ihrer Beförderung durch ALS verloren gegangen war. Streitig war in diesem Fall die gerichtliche Zuständigkeit für den Rechtsstreit über entsprechende Schadensersatzforderungen. Uneinigkeit über die Zuständigkeit war entstanden, da im konkreten Fall die Güterbeförderung zwischen Mitgliedstaaten stattgefunden hatte, es im Rahmen des Transports Zwischenstopps gab und zudem unterschiedliche Verkehrsmittel zum Einsatz kamen (sog. multimodaler Transport).
Urteil: Nicht nur ein Erfüllungsort
In seinem Urteil im Verfahren zu C-88/17 kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass Art. 5(1)(b) der Brüssel I Verordnung 2000 wie folgt auszulegen sei: Im Rahmen eines Vertrags über Güterbeförderung zwischen Mitgliedstaaten ist sowohl der Ort der Versendung als auch der Ort der Lieferung der Güter Ort der Erbringung der Beförderungsdienstleistung („Erfüllungsort“), wenn die Beförderung in mehreren Teilen mit Zwischenstopp und unterschiedlichen Transportmitteln stattfindet, also ein multimodaler Transport stattgefunden hat.
Analyse des wegeweisenden Urteils im Transportrecht
Simon Laimer und Christoph Perathoner haben in ihrem Artikel „Jurisdiction Based on Place of Performance in the Case of a Multimodal Transport” das Urteil des EuGH analysiert. Dabei gehen sie ausführlich und expliziert auf die Problematik der durch internationale gerichtlichen Zuständigkeit nach Erfüllungsort im Fall des multimodalen Transports ein.
„Dass der Kläger zwischen zwei Erfüllungsorten entscheiden kann, hält die Zahl [der Erfüllungsorte] überschaubar, sie sind für die Parteien vorhersehbar und beide hinreichend eng mit dem Vertrag verbunden.“, so die Autoren. Das Urteil des EuGH sei deshalb zu begrüßen. Auch die Tatsache, dass bereits in Rechtsquellen wie den Hamburger Regeln, dem CMR oder der CIM der Gerichtsstand sowohl nach Versendungs- als auch nach Leistungsort bestimmt wird, bestätige diese Lösung des EuGH.
Vollständiger Beitrag online abrufbar
Der vollständige Artikel ist hier unter diesem Link als pdf abrufbar, ursprünglich veröffentlicht in der Zeitschrift „The European Legal Forum”, Ausgabe 2-2019.
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