Unser Of Counsel RA/Avv Dr. Lukas Staffler, der an der Universität Zürich (Schweiz) forscht und am Management Center Innsbruck (Österreich) Unternehmensstrafrecht lehrt, hat kürzlich eine umfassende Darstellung des nationalen, europäischen und internationalen Unternehmensstrafrechts im Handbuch Unternehmensstrafrecht (Manz Verlag, Wien) veröffentlicht.
Er zeigt darin auf, dass das Unternehmensstrafrecht sowohl für Unternehmen als auch für rechtsberatende Berufe an Bedeutung gewinnt. Dies gilt gerade für den deutschsprachigen Wirtschaftsraum. Denn während in Italien mit dem Gesetzesdekret 231/2001 eine Haftungsgrundlage für Unternehmen wegen Straftaten bereits seit längerer Zeit vorgesehen ist, wird in Deutschland gegenwärtig eine kontroverse Diskussion zum Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ geführt. In der Schweiz wird am 29.11.2020 über die Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“ (kurz: Konzernverantwortungsinitiative) abgestimmt. Damit sollen Konzerne mit Sitz in der Schweiz internationale Umweltstandards und Menschenrechte respektieren und für entsprechende Rechtsverstöße – unabhängig vom Handlungsort – haftbar gemacht werden.
Die unterschiedlichen Ansätze in den Staaten werden auf überstaatlicher Ebene weiter befeuert. In der EU wird derzeit über eine europäische Richtlinie zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen debattiert, während auf Ebene der UNO eine UNO-Konvention zu Wirtschaft und Menschenrechten verhandelt wird.
Das Thema Unternehmensstrafrecht wird also weiterhin auf der Tagesordnung der Wirtschaft bleiben. Die verschiedenen Gesetzgeber ziehen die Regelungen an, was wiederum zu einem Mehraufwand für die Wirtschaft bedeutet.
Für eine kompetente Unterstützung Ihres Unternehmens steht unser Team gerne bereit.