Aus diesem Grund beraten, begleiten und vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum in Italien in (grenzüberschreitenden) Steuersachverhalten, umfassend und mit ausgewiesener Expertise im italienischen und internationalen Steuerrecht.
Internationale Steuergestaltung
So unterstützen wir im Zusammenhang mit der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen oder Anträgen auf (Teil-)Erstattung von italienischen Abzugssteuern. Wir sind aber auch bei der Ausarbeitung internationaler Steuerstrategien behilflich, z. B. bei der Gründung von Niederlassungen, und sind verlässlicher Ansprechpartner zu Themen wie Umsatzsteuer und Steuereinbehalt. Vor allem Privatpersonen stehen wir bei Fragen zur Erbschaftssteuer bei grenzüberschreitenden Sachverhalten als Berater zur Verfügung. Gerade hier ist kompetente Beratung und Vertretung vor Ort von immenser Bedeutung: verspätete oder unvollständige Erklärungen bei einem grenzüberschreitenden Erbfall können u.a. zum Vorwurf der Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung führen.
Unterstützung im Steuerstreitverfahren
Insgesamt sind wir im italienischen bzw. internationalen Steuerrecht nicht nur beratend und gestaltend tätig. Wir vertreten private und unternehmerische Mandanten in deutscher und italienischer Sprache selbstverständlich gegenüber den italienischen Finanzbehörden und in Steuerstreitverfahren in Italien, vor den Steuerkommissionen und bei Bedarf vor europäischen Gerichten (EuGH, EGMR).
Und sollte es zu Konflikten mit dem italienischen Steuerstrafrecht kommen – im privaten wie im unternehmerischen Kontext –, bspw. wegen Steuerhinterziehung, Erklärungsdelikten oder Delikten im Bereich der Dokumentation und Zahlung von Steuern, vertreten wir Sie natürlich von Beginn an: gegenüber Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden und selbstverständlich, wenn es zu einer Anklage und einem Gerichtsverfahren im Steuerstrafrecht kommt.