Internationales Vertragsrecht
In nahezu allen Bereichen eines Unternehmens spielen Verträge eine Rolle – unabhängig von der Art des Unternehmens oder dem Markt, in dem es sich bewegt. Individuelle Verträge tragen dann dazu bei, rechtliche Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden, und fördern eine verlässliche Zusammenarbeit, ob allgemeine Verträge oder Vertragswerke im IP-Bereich oder Gesellschaftsrecht.
Gilt das innerhalb von Landesgrenzen, gilt es bei grenzüberschreitenden Vertragswerken wie z. B. bei Verträgen zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein oder der Schweiz und Italien umso mehr. Wo unterschiedliche Rechtssysteme und Sprachen aufeinandertreffen, kommt es auf anwaltlicher Seite nicht nur auf Kenntnisse der Rechtssysteme an: Sprachkenntnisse und Verständnis für unterschiedliche Vertrags- und Verhandlungskultur tragen auch innerhalb Europas enorm zum Erfolg vertraglicher Angelegenheiten bei.
Aus diesem Grund unterstützen wir Mandanten in Italien in grenzüberschreitenden Sachverhalten im Vertragsrecht: auf Italienisch, Deutsch und bei Bedarf in englischer Sprache, mit umfangreichen Rechtskenntnissen vor allem im italienischen Recht, aber auch im deutschen, österreichischen und internationalen Privatrecht. Und sollte es erforderlich sein, greifen wir auf ein verlässliches Netzwerk von Anwälten in Österreich und Deutschland zurück.
Neben der Prüfung, Gestaltung und Verhandlung internationaler Verträge unterstützen wir unsere Mandanten, Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen auszuüben, z. B. im Hinblick auf Rücktritt, Widerruf, Kündigung oder auch Schadensersatzforderungen. Und selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche oder bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter in Italien – außergerichtlich und vor Gericht.
Gesetzliche Haftung
Neben dem Vertragsrecht sind vertragliche und gesetzliche Haftungsfragen ein weiterer wichtiger Aspekt im europäischen und internationalen Wirtschaftsprivatrecht. Verlässliche Analysen vertraglicher und gesetzlicher Haftungs- und Prozessrisiken im Vorfeld oder im Verlaufe eines Projektes sind dabei nicht selten die Basis für den rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes.
Und sollten Haftungsansprüche gegen unsere Mandanten in Italien geltend gemacht werden oder wollen Mandanten selbst Haftungsansprüche durchsetzen, können sie sich darauf verlassen, dass wir das Richtige tun – ganz wie es die individuelle Situation erfordert.