Deswegen beraten und vertreten wir Unternehmen, aber auch Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte in allen relevanten Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts in Italien – in allen Fragen des Gesellschaftsstrafrechts, des Insolvenzstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts.
Unternehmensstrafrecht
Gerade im Unternehmensstrafrecht müssen sich ausländische Unternehmen eine Besonderheit im italienischen Wirtschaftsstrafrecht bewusst machen: In Italien können sich auch Unternehmen und Körperschaften strafbar machen – neben einer Strafbarkeit der handelnden Personen (GvD 231 / 2001) –, wenn nicht mit entsprechenden Organisationsmodellen vorgesorgt wurde. Da eine solche Strafbarkeit erhebliche Auswirkungen haben kann (Geldstrafen, Konzessionsentzug etc.), legen wir in der wirtschafts(straf)rechtlichen Beratung von Unternehmen besonderes Augenmerk u.a. auf dieses Thema.
Steuerstrafrecht
Aufgrund unserer Expertise im europäischen / internationalen Steuerrecht ist außerdem das internationale und italienische Steuerstrafrecht wesentlicher Teil unserer Arbeit. Wir beraten Sie strategisch, z. B. in Bezug auf Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer Selbstanzeige, wenn ein Steuerstrafverfahren droht. Parallel zu einem Strafverfahren – oder vollkommen unabhängig davon – vertreten wir unsere Mandanten aber natürlich auch in Verfahren vor den Steuer- und Finanzbehörden.