Dabei unterstützen wir Mandanten in kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen, den damit verbundenen Garantie- und Versicherungsleistungen, wie auch bei zusammenhängenden gesellschafts-, vertrags- und steuerrechtlichen Themen. In diesem Zusammenhang begleiten und vertreten wir Mandaten zudem in allen Verfahren vor nationalen und europäischen Aufsichts- und Regulierungsbehörden.
Für Unternehmen
Unser Augenmerk liegt dabei nicht nur darauf, italienische Unternehmen jeder Größe zu betreuen, sondern auch entsprechende Firmen vor allem aus dem deutschsprachigen Ausland. Diesen stehen wir in allen kapitalmarktrechtlichen, bankrechtlichen und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite, dem Vorstand und Management von Banken und Versicherungen vor allem bei der Lösung komplexer rechtlicher Probleme, wie auch bei allen Fragen der Abwicklung des operativen Bank- und Versicherungsgeschäftes. Zudem verfügen wir im Bereich der Beratung und Betreuung von international agierenden Versicherungsunternehmen über besondere Erfahrung.
Private Kapitalanleger
Private Kapitalanleger und Investoren in Italien unterstützen wir bei Fragen zu Investitionen in Fonds, aber auch zu Themen rund um Anleihen, Aktien oder Schuldverschreibungen. Sollte ein Investment nicht erfolgreich verlaufen, klären wir für Mandanten rechtliche Verantwortlichkeiten, um mögliche Ersatzansprüche erfolgreich außergerichtlich oder vor Gericht in Italien geltend machen zu können.
Versicherungsrecht
Nicht zuletzt unterstützen wir Unternehmen und Privatpersonen in Italien auch in bankrechtlichen und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Im bankrechtlichen Kontext beraten und vertreten wir Mandanten im Zusammenhang mit Kontoverträgen, Kredit- und Darlehensverträgen, wie auch bei allen Fragen, die Sicherstellungen und Garantien (Hypotheken, Bürgschaften usw.) betreffen.
Im Hinblick auf versicherungsrechtliche Fragen sind wir ein verlässlicher Ansprechpartner sowohl für Versicherungsgesellschaften als auch für Unternehmen und Privatpersonen; sei es im Bereich der Lebensversicherungen, Kapitallebensversicherung als auch bei Vorsorge-, Haftpflicht- und Schadensversicherungen. Dabei zählt die Klärung allgemeiner Fragen zu Versicherungsverträgen ebenso zu unseren Aufgaben wie die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen – außergerichtlich und vor Gericht.