Gesellschaftsrecht
Wir unterstützen Unternehmen jeder Größe in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer (geplanten) unternehmerischen Tätigkeit in Italien, so z. B. bei der Gründung von Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften, aber auch im Bereich Unternehmens(ver)kauf, M&A und vorgeschalteter (Legal) Due Diligence oder in Public Private Partnership-Konstellationen. Wir erstellen Gesellschaftssatzungen bzw. Gesellschaftsverträge oder realisieren Geschäftsführerverträge nach italienischem Recht.
Geht es um Firmenübertragungen und Unternehmensnachfolgen, ist unser Anspruch wie in allen anderen Fällen, sachgerechte, individuelle Gestaltungslösungen zu finden, insbesondere wenn auch erb- oder familienrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
Haftung & Strafverfahren
Natürlich unterstützen wir Unternehmen in Italien aber auch in allen weiteren Bereichen des Wirtschaftsrechts: So sind wir im Falle von Haftungsansprüchen Berater für Gesellschaften wie für organschaftliche Vertreter und verlässlicher Vertreter in zivilrechtlichen Verfahren und Strafverfahren in diesem Kontext. Wir sind Berater und Vertreter, wenn eine Insolvenz im Raum steht oder eingetreten ist, sind aber auch Ansprechpartner für Restrukturierung und Turnaround-Management.
Forderungsmanagement
Und nicht zuletzt unterstützen wir Unternehmen mit professionellem anwaltlichen Forderungsmanagement in Italien: außergerichtlich, vor Gericht und im Bedarfsfall in der Zwangsvollstreckung.