Im Verwaltungsrecht beraten und unterstützen wir Unternehmen und Privatpersonen sowie Träger öffentlicher Gewalt oder privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand.
Baurecht, Energie- und Umweltrecht u.v.m.
Unternehmen und Privatpersonen aus Italien und dem deutschsprachigen Raum unterstützen wir in italienischer wie deutscher Sprache umfassend in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten: Wir prüfen und klären Ansprüche gegenüber Hoheitsträgern, u.a. im Baurecht, in der Urbanistik, im Energie- und Umweltrecht, oder setzen Ansprüche auf staatliches Handeln außergerichtlich und vor Gericht durch, z. B. im Zusammenhang mit Konzessionsvergaben oder der Erteilung von Baugenehmigungen. Wir wehren nach Möglichkeit Eingriffe in Rechtspositionen wie Eigentum ab, klären Fragen der Verwaltungs- bzw. Staatshaftung und setzen Schadensersatz oder Entschädigungsansprüche bei Bedarf gerichtlich in allen Instanzen durch. Aber auch für Träger öffentlicher Gewalt sind wir in diesen und allen anderen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten verlässlicher Ansprechpartner.
Public Private Partnerships
Ein Fokus unserer Tätigkeit für Träger öffentlicher Gewalt und Unternehmen in Italien liegt jedoch auf rechtlichen Fragestellungen im Kontext Vergabe und öffentliche Ausschreibung und im Bereich Public Private Partnerships. Wir unterstützen mit ausgewiesener Expertise in der Planung, Gestaltung und Begleitung von Public Private Partnership-Projekten in Italien z. B. im Bereich Verkehr, Versorgung und Entsorgung. Dabei legen wir größten Wert auf eine rechtlich exakte und ökonomisch sinnvolle Integration privater Unternehmen aus Italien oder dem (deutschsprachigen) Ausland in öffentliche Aufgaben.
Öffentliche Ausschreibung & Vergaberecht
Und auch im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen bzw. Vergaberecht sind wir Experten, auf die sich private Unternehmen wie Träger öffentlicher Gewalt verlassen können – beginnend bei der Gestaltung der öffentlichen Ausschreibung, über die Begleitung des Auswahlverfahrens bis hin zum Zuschlag. Wir unterstützen die öffentliche Verwaltung, vertreten aber auf der anderen Seite – natürlich niemals im gleichen Verfahren – auch Unternehmen bei der gerichtlichen Anfechtung von Vergabeentscheidungen in allen behördlichen und gerichtlichen Instanzen, in Italien ebenso wie vor den europäischen Höchstgerichten.