Jahrelang schwelte zwischen mehreren Südtiroler Gemeinden und den Energiegesellschaften der Alperia-Gruppe ein Streit über die Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer für Wasserkraftwerke. Dieser Streit mündete schließlich in 86 Gerichtsverfahren vor der Steuerkommission erster Instanz von Bozen.
Die Verfahren wurden nun unter Beteiligung der Kanzlei Christoph Perathoner & Partner mit einem umfassenden Vergleich abgeschlossen, einem Vergleich der Kapitalansprüche der Gemeinden bestätigt.
Steuerstreitverfahren über Anwendung von ICI, IMU und GIS
Ausgangspunkt der Steuerstreitverfahren war der Umstand, dass nach Ansicht der Betreiber der Wasserkraftwerke die gesetzlichen Bestimmungen zur Festlegung der Gemeindeimmobiliensteuern (ICI, IMU, GIS) von den Gemeinden falsch angewandt wurden. Zudem würden klare Richtlinien zur Festlegung der Katastererträge der Wasserkraftwerke, welche als Steuergrundlage dienen, fehlen.
Tatsächlich wurden diese Richtlinien erst im Jahr 2011 vom Katasterinspektorat des Landes Südtirol definiert, weshalb erst dann die Erträge der Wasserkraftwerke neu berechnet werden konnten. Auf dieser Grundlage forderten die betroffenen Gemeinden die Steuern zum Teil auch rückwirkend ein. Die Stromkonzessionäre fochten daraufhin die entsprechenden Feststellungsbescheide vor der zuständigen Steuerkommission an.
Betroffene Gemeinden in Südtirol
Von den Rekursen von Alperia betroffen waren die Gemeinden Altrei, Sand in Taufers, Bruneck, Klausen, Neumarkt, Algund, Natz-Schabs, Percha, Waidbruck, Prettau, Rasen-Antholz, Ritten, Mühlbach, Rodeneck, Innichen, Sarntal, Mühlwald, Wolkenstein, Schnals, Sexten, Olang, Villanders und Felthurns.
Erfolgreiche Vergleichsgespräche
Nach den ersten harten gerichtlichen Auseinandersetzungen regten die beteiligten Gemeinden – vertreten von der Kanzlei Christoph Perathoner & Partner – Vergleichsgespräche an, gestärkt von einem in der Zwischenzeit ergangenen Urteil des italienischen Obersten Gerichtshofes. Es folgten zähe Verhandlungen, die jedoch letztlich zu den nun abgeschlossenen Vergleichen führte.
Dabei verpflichtete sich Alperia, vertreten von einer Anwaltskanzlei aus Rom, zur Zahlung sämtlicher von den Gemeinden geforderten Steuern sowie der Zinsen ab dem Jahr 2013.
Die Gemeinden verzichteten im Gegenzug auf die in den Feststellungsbescheiden geforderten Strafbeträge.
Rechtssicherheit auch für die Zukunft
Zufrieden zeigt sich der Rechtsvertreter der Gemeinden, Rechtsanwalt Christoph Perathoner: „Besonders erfreulich am Vergleich ist, dass nicht nur für die Vergangenheit die Höhe der Besteuerung der Kraftwerke im Wesentlichen bestätigt wurde, sondern dass sowohl für die Gemeinden als auch für die Konzessionäre für die Zukunft Rechts- und Besteuerungssicherheit besteht.“
Presseartikel als pdf ansehen:
Originalbeitrag veröffentlicht am 16.09.2019 Tageszeitung „Dolomiten“
Bildnachweis: TRFilm – Adobe Stock